- Höchstmengenverordnungen
- Höchstmengenverordnungen,zum Schutze des Verbrauchers vor toxischen Stoffen in Lebensmitteln erlassene Rechtsverordnungen (z. B. Rückstandshöchstmengenverordnungen, Schadstoffhöchstmengenverordnungen, Lösungsmittelhöchstmengenverordnungen, Aflatoxin-VO), in denen Höchstmengen (Toleranzwerte) von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen, Umweltkontaminanten, Wachstumsreglern, Lösungsmitteln, Nitraten, Aflatoxinen und Schwermetallen festgelegt sind, die in Lebensmitteln vorhanden sein dürfen, wenn diese in den Verkehr gebracht werden. Die zulässigen Höchstmengen (in mg Stoff pro kg Nahrung) entsprechen den duldbaren Rückstandsmengen; viele wurden weit unterhalb der toxikologisch abgeleiteten Werte festgelegt. Der von der Weltgesundheitsorganisation festgesetzte ADI-Wert ist die Basis für toxikologisch vertretbare Höchstmengen unter Annahme »durchschnittlicher« Verzehrgewohnheiten. Die Kontrolle obliegt den chemischen Untersuchungsämtern, die jährlich rd. 12 000 Proben analysieren. Im Durchschnitt werden in 1-3 % der Proben Überschreitungen der Höchstmengen festgestellt.
Universal-Lexikon. 2012.